Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben, um ein Strafverfahren gegen ihn zu ermöglichen. Brandner hatte eine Journalistin beleidigt und sich daraufhin auf sein Recht auf Meinungsfreiheit berufen. Diese Entscheidung eröffnet die Möglichkeit eines strafrechtlichen Verfahrens gegen Brandner wegen seiner Äußerung gegen die Journalistin.
Die AfD-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung zur Aufhebung der Immunität. Brandner verteidigte sein Handeln und argumentierte, dass er lediglich sein Recht auf Meinungsfreiheit ausgeübt habe. Zuvor musste er bereits ein hohes Ordnungsgeld zahlen aufgrund einer Äußerung gegen die Journalistin.
Die Aufhebung der Immunität ermöglicht es dem Justizsystem, rechtliche Schritte gegen Brandner einzuleiten. Während die Entscheidung des Bundestags von den meisten Fraktionen unterstützt wurde, enthielt sich die AfD-Fraktion. Damit wird deutlich, dass die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung im politischen Kontext kontrovers diskutiert werden.