Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des BKA-Gesetzes als verfassungswidrig bewertet aufgrund der Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem wegweisenden Urteil Teile des BKA-Gesetzes als verfassungswidrig eingestuft. Die Entscheidung wurde getroffen aufgrund der Feststellung, dass bestimmte Befugnisse des Gesetzes das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Insbesondere die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen wurde von den Richtern beanstandet, da sie in einem unverhältnismäßigen Verhältnis zu den Zielen der Gesetzgebung steht.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat bereits zuvor eine Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht, die zu der aktuellen Entscheidung geführt hat. Der Gesetzgeber hatte das BKA-Gesetz bereits 2016 nachbessern müssen, um verfassungswidrige Regelungen zu korrigieren. Dennoch besteht weiterhin Forderung nach umfassenderen Änderungen, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung umfassend zu schützen.
Insbesondere der Gesetzentwurf zur Terrorbekämpfung, der mit umstrittenen Befugnissen versehen ist, steht im Fokus der Kritik. Es bleibt abzuwarten, ob die Politik die Forderungen des Verfassungsgerichts aufgreift und das BKA-Gesetz entsprechend anpasst, um die Verfassungsmäßigkeit sicherzustellen.