Sonntag, 10.11.2024

Deutsche Vereine erstatten Strafanzeige gegen Erdogan wegen Kriegsverbrechen in Nordsyrien

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Felix Zimmermann
Felix Zimmermann
Felix Zimmermann ist ein erfahrener Wirtschaftsredakteur, der die Entwicklungen der maritimen Industrie und der Fischereiwirtschaft an der Nordsee beobachtet.

Zwei deutsche Vereine, KURD-AKAD und MAF-DAD, haben Strafanzeige gegen den türkischen Präsidenten Erdogan wegen Kriegsverbrechen in Nordsyrien gestellt. Die Anzeigenerstatter fordern Generalbundesanwalt Jens Rommel auf, Ermittlungen gegen Erdogan und sechs weitere türkische Minister, Militärs und Geheimdienstchefs aufzunehmen.

Die Anzeigenerstatter weisen die Rechtfertigung der über 200 Luftangriffe auf kurdische Gebiete zwischen Oktober 2023 und Januar 2024 durch die Türkei zurück und betrachten sie als Kriegsverbrechen. In den Angriffen auf zivile Infrastruktur und medizinische Versorgung, einschließlich der gezielten Bombardierung von zwei Medical Centern in Kobane, sehen sie klare Verstöße gegen das Völkerrecht.

Die Kritik richtet sich auch gegen die türkische Argumentation, die Angriffe als Selbstverteidigung zu rechtfertigen. Das Weltrechtsprinzip erlaubt die deutsche Strafverfolgung von Kriegsverbrechen im Ausland, unabhängig vom Tatort.

Es wird betont, dass die Erfolgschancen der Strafanzeige als gering eingeschätzt werden. Selbst bei einem möglichen Staatsbesuch Erdogans in Deutschland bleibt die strafrechtliche Verfolgung unwahrscheinlich. Bisherige ausführliche Strafanzeigen gegen den türkischen Präsidenten hatten keine spürbaren Auswirkungen.

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